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   OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05   

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https://dejure.org/2005,16982
OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05 (https://dejure.org/2005,16982)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2005 - 1 Ws 13/05 (https://dejure.org/2005,16982)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2005 - 1 Ws 13/05 (https://dejure.org/2005,16982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung; Zweifacher Mord, versuchte Vergewaltigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz; Vorleigen einer erheblichen Gefährlichkeit eines Verurteilten; Vorliegen neuer Erkenntnisse bezüglich der Gefährlichkeit des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StGB § 2 a a. F.; ; StGB § ... 12; ; StGB § 21; ; StGB § 49; ; StGB § 66 a.F.; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 b; ; StGB § 66 b Abs. 1; ; StGB § 66 b Abs. 2; ; JGG § 106 Abs. 1; ; JGG § 106 Abs. 3; ; JGG § 106 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; JGG § 106 Abs. 5; ; StPO § 275 a Abs. 4; ; StPO § 275 a Abs. 5 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05
    Eine derartige - vom Gesetzgeber erkennbar nicht gewollte - Regelung wäre im Übrigen mutmaßlich mit dem allgemeinen Rückwirkungsverbot des Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. Artikel 20 Abs. 3 GG nicht mehr vereinbar, auf Grund dessen Durchbrechungen der Rechtskraft von (Straf-) Urteilen nur ausnahmsweise zulässig sind (OLG Frankfurt a. M., a. a. O., S 108; in diese Richtung gehend auch Ullenbruch in Münch. Komm. zum StGB, § 66 b Rz. 39 f, 41; Minderheitsvotum der Verfassungsrichter Broß, Osterloh und Gerhardt zum Urteil des 2. Senates des BVerfG v. 10.2.2004 - 2 BvR 834, 1588/02, BVerfGE 109, 244 f., 254 f.); das Rechtsinstitut der nachträglichen Sicherungsverwahrung kann in diesem Sinne nicht als Instrument der "Super-Revision" zur Durchbrechung der Rechtskraft inhaltlich "falscher" rechtskräftiger Urteile dienen, die im dafür vorgesehenen Instanzenwege nicht erfolgreich angefochten worden sind.

    In seinem Urteil vom 10. Februar 2004 ... (BVerfGE 109, 190 f.) hat das Bundesverfassungsgericht weiter entschieden, dass zum Strafrecht im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG die Regelung aller staatlichen Reaktionen auf Straftaten gehört, die an die Straftat anknüpfen, ausschließlich für Straftäter gelten und ihre sachliche Rechtfertigung auch aus der Anlasstat beziehen, somit auch die Regelung der Vorschriften über die Maßregeln der Besserung und Sicherung.

    Da §§ 66 b StGB, 106 Abs. 5 JGG in ihrer konkreten normativen Ausgestaltung auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gerecht werden (vgl. dazu BVerfGE 109, 190 f., 238 f.) bestehen keine Bedenken gegen deren Verfassungskonformität.

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05
    Vom Wortlaut ausgehend wird staatliches Strafen herkömmlich als ein Übel verstanden, dass als gerechter Ausgleich für eine rechtswidrige, schuldhafte und vom Gesetz mit Strafe bedrohte Handlung auferlegt wird und die öffentliche Missbilligung der Tat zum Ausdruck bringt (BVerfGE 105, S. 135 f., 153 f.).
  • BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05
    Die Sicherungsverwahrung dient im Gegensatz zur Strafe nicht dem Zweck, begangenes Unrecht zu sühnen, sondern dazu, die Allgemeinheit vor dem Täter zu schützen (BVerfGE 2, 118, 120).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05
    Die Maßregeln der Besserung und Sicherung sollen demgegenüber nach der Konzeption des Gesetzgebers diejenigen Funktionen übernehmen, welche die Strafe wegen ihrer Bindung an die Schuld des Täters nicht ausreichend erfüllen kann (BVerfGE 91, 1, 31 f.).
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05
    Entscheidend für § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist das Bestehen eines solchen Hanges, nicht dessen Ursache (BGH NStZ-RR 2004, 202 f.; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage, § 66 Rz. 18).
  • OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 Ws 561/04

    Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des am 29.07.2004 in Kraft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05
    Es genügt also nicht, das altbekannte Tatsachen - wie etwa die bereits im Urteil dokumentierte kriminelle Kariere des Verurteilten - die Annahme rechtfertigen, er werde alsbald nach der Haftentlassung wieder schwere Straftaten begehen (OLG Koblenz StV 2004, 665 f.; OLG Rostock NStZ-RR 2005, 105; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 106 f.).
  • OLG Frankfurt, 04.01.2005 - 3 Ws 1278/04

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05
    Es genügt also nicht, das altbekannte Tatsachen - wie etwa die bereits im Urteil dokumentierte kriminelle Kariere des Verurteilten - die Annahme rechtfertigen, er werde alsbald nach der Haftentlassung wieder schwere Straftaten begehen (OLG Koblenz StV 2004, 665 f.; OLG Rostock NStZ-RR 2005, 105; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 106 f.).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Februar 2004 ... (BVerfGE 109, 133 ff.), mit dem über die Verfassungsmäßigkeit der Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten Sicherungsverwahrung durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26. Januar 1998 (BGBl I 1998, Seite 160) entschieden wurde, den Unterschied zwischen Bestrafungen im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG und Maßregeln der Besserung und Sicherung grundlegend herausgearbeitet.
  • OLG Rostock, 18.01.2005 - I Ws 560/04

    Begriff der neuen Tatsache bei nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05
    Es genügt also nicht, das altbekannte Tatsachen - wie etwa die bereits im Urteil dokumentierte kriminelle Kariere des Verurteilten - die Annahme rechtfertigen, er werde alsbald nach der Haftentlassung wieder schwere Straftaten begehen (OLG Koblenz StV 2004, 665 f.; OLG Rostock NStZ-RR 2005, 105; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 106 f.).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04

    Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 Ws 13/05
    Der 2. Strafsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat hierzu im Rahmen seiner zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung vom 6. Januar 2005 - 2 Ws 229/04 -, denen sich der Senat anschließt, unter anderem folgendes ausgeführt:.
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